Wohnungseigentumsverwaltung
Weil Betreuung mehr ist als nur Verwaltung!
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach WEG-Gesetz
- Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister oder Hausmeisterdienst oder anderem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen
- Alle Versicherungsverträge für Haus und Grund
- Wartungsverträge für alle technischen Einrichtungen des Grundstücks und des Gebäudes
- Energielieferungsverträge
- Werkverträge zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung mit Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge
- Kaufmännische und technische Rechnungsprüfung
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Organ der WEG
- Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
- Datenerfassung und Datenpflege
- Rechnungswesen
- Lohnbuchhaltung
- Abrechnung über Benutzungsgebühren für Gemeinschafseinrichtungen
- Technische Verwaltung
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Laufende Überwachung des baulichen Zustands
- Vorausplanung künftig anfallender Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund zusätzlichen Auftrags der Eigentümer
Immobilien NEWS
Bundestag diskutiert Gas- und Strompreisbremse
Die Preisbremsen sollen die steigenden Kosten und die Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Der
Beschlussfassung zu Heizungscheck und hydraulischem Abgleich in Eigentümergemeinschaften
Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
Abgabefrist für Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängert
Die Entscheidung über die Fristverlängerung lag bei den Ländern. „Die Fristverlängerung bei