Wohnungseigentumsverwaltung
Weil Betreuung mehr ist als nur Verwaltung!
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach WEG-Gesetz
- Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister oder Hausmeisterdienst oder anderem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen
- Alle Versicherungsverträge für Haus und Grund
- Wartungsverträge für alle technischen Einrichtungen des Grundstücks und des Gebäudes
- Energielieferungsverträge
- Werkverträge zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung mit Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge
- Kaufmännische und technische Rechnungsprüfung
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Organ der WEG
- Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
- Datenerfassung und Datenpflege
- Rechnungswesen
- Lohnbuchhaltung
- Abrechnung über Benutzungsgebühren für Gemeinschafseinrichtungen
- Technische Verwaltung
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Laufende Überwachung des baulichen Zustands
- Vorausplanung künftig anfallender Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund zusätzlichen Auftrags der Eigentümer
Immobilien NEWS
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